Zentrale Aufgabe des Justizvollzugsbeauftragten ist es, an einem an den Menschen­rechten und den sozial- und rechtsstaatlichen Grundsätzen aus­ge­richteten Justizvollzug mitzuwirken. Er berät das Justizministerium in grundsätzlichen Angelegenheiten des Just­iz­voll­zugs, insbesondere bei dessen kontinuierlicher Fort­ent­wick­lung. Der Justizvollzugsbeauftragte ist Ansprechstelle für alle vom nordrhein-westfälischen Justizvollzug Betroffenen. Sie können sich mit Beschwerden, Anregungen, Beobachtungen und Hinweisen (Ein­gaben) unmittelbar an ihn wenden. Bedienstete brauchen insoweit den Dienstweg nicht einzuhalten. Das ver­fass­ungs­recht­liche Petitionsrecht, der gerichtliche Rechtsschutz sowie das bestehende Beschwerderecht werden nicht berührt. Der Justizvollzugsbeauftragte wertet die aufgrund seiner Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich aus. Auf der Grundlage dieser Auswertung erarbeitet er Empfehlungen zur Optimierung und Fortentwicklung der organisatorisch-strukturellen Bedingungen des Justizvollzugs.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Justizvollzugsbeauftragte in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Um seinen Auftrag wirkungsvoll durchzuführen, arbeitet er mit allen Beteiligten partnerschaftlich zusammen. Er erstattet dem Justizministerium bis zum 31. März eines jeden Jahres, erstmalig zum 31. März 2012 einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit trägt der Justizvollzugsbeauftragte zur sachgerechten Information der Bevölkerung bei. Im Hinblick auf die Bearbeitung von Eingaben wird er ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Bei der Entscheidung darüber, welche Eingaben bearbeitet werden und in welchem Umfang das geschieht, werden neben den Umständen des Einzelfalls auch grundsätzliche Gesichtspunkte berücksichtigt.

Der Justizvollzugsbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.